Als Bauherr tragen Sie das Risiko für Schäden an den Bauleistungen durch höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse und aus unbekannten Eigenschaften von Grund und Boden. Für die Ersatzleistung kommt es nicht auf ein Verschulden an. Die Bauleistungsversicherung - auch Bauwesenversicherung genannt - bietet Versicherungsschutz für Schäden am Bau, die durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse) entstehen.
Es werden alle Kosten übernommen, um die beschädigte oder zerstörte Bauleistung nochmals auszuführen. Die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit dem Einzug bzw. der Fertigstellung. Die Versicherung schließt in der Regel der Bauherr ab. Die am Bauvorhaben beteiligten Bauunternehmer sind mitversichert, nicht dagegen Architekten und Sonderfachleute. Daher ist es üblich, dass die Bauunternehmer sich an den Prämien dieser Versicherung beteiligen.
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