Für ein selbst genutztes Eigenheim reicht Ihnen eine private Haftpflichtversicherung aus. Wenn Sie jedoch Vermieter sind, müssen Sie eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung tritt für den Hausbesitzer ein, wenn er beispielsweise auf Schadensersatz verklagt wird, weil sich eine Person auf seinem nicht schneegeräumten Bürgersteig verletzt hat.
Startseite | Impressum | Kontakt Dies ist eine Service der © Krag Immobilien GmbH - ![]()