Falls Sie in einem vorhergehenden Mietverhältnis schon eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben, geht es für Sie nur noch um die Frage, ob Sie die Versicherungssumme erhöhen sollten.
Die Versicherung können Sie nämlich ohne weiteres auf Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus ummelden. Setzen Sie Ihre Versicherung dazu einfach vom Umzug in Kenntnis (spätestens bei Umzugsbeginn) und teilen die Quadratmeterzahl Ihres neuen Eigenheims mit.
Für die Dauer des Wohnungswechsels, höchstens aber für zwei Monate nach Umzugsbeginn, besteht sogar Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
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